Freizügigkeitsleistung - Pensionskassengelder besser anlegen

In der heutigen Zeit kommt es nur noch vereinzelt vor, dass Angestellte ihr ganzes Erwerbsleben beim selben Arbeitgeber verbringen. Praktisch alle Erwerbstätigen wechseln mehrmals die Arbeitsstelle, vielleicht sogar die Erwerbsform oder werden gar arbeitslos.

Während des Angestelltenverhältnisses sind Sie und Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Pensionskassengelder einzubezahlen. Das daraus resultierende Guthaben in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bezeichnet man als Freizügigkeitsleistung, sofern Sie Sparbeiträge entrichteten. Unter gewissen Umständen können Sie diese Gelder beziehen. Erfahren Sie hier mehr:


Infos zur Freizügigkeitsleistung

Wenn Sie einen Stellenwechsel anstreben, sind Sie beim neuen Arbeitgeber auch bei einer anderen Pensionskasse versichert. Daher ist es für Sie umso wichtiger, dass Sie wissen, wo sich Ihr Altersguthaben anspart und dass die Beträge auch einbezahlt werden. Unter gewissen Umständen haben Sie auch das Recht, die Beträge der Freizügigkeitsleistungen zu beziehen. Erfahren Sie hier, wann dies der Fall ist.