BVG-Firmenkollektive

Als Arbeitgeber sind Sie, wie Ihre Mitarbeitenden auch, dazu verpflichtet, nach gewissen Vorgaben Beiträge in die berufliche Vorsorge einzubezahlen. Damit Sie die optimale Vorsorgeeinrichtung für Ihr Unternehmen finden, bieten Versicherungen BVG-Firmenkollektive an. Lesen Sie dazu mehr auf dieser Seite.

Welches ist die richtige Vorsorgeeinrichtung?

In der Schweiz haben Sie als Arbeitgeber eine riesige Auswahl an Anbietern: Es gibt Dutzende Versicherungen, die komplette Lösungen zur beruflichen Vorsorge für Unternehmen anbieten. Hinzu kommen über 70 Pensionskassen und Stiftungen sowie weitere spezialisierte Branchenversicherer.

Es ist fast unmöglich, den Überblick über alle Vorsorgeinrichtungen zu behalten. Zudem spielen verschiedene Faktoren eine Rolle bei der Suche nach dem passenden Anbieter für die berufliche Vorsorge für Ihre Mitarbeitenden. Gerne helfen wir Ihnen, den passenden Anbieter zu finden und erstellen eine kostenlose und unverbindliche Offerte für Sie.

Fragen, Unklarheiten?

Eine Fachperson analysiert Ihre Angaben und stellt für Sie eine Offerte für das am besten passende Angebot zusammen. Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Offerte anfordern

Leistungen und Vorteile der Anbieter

Eine Reihe von renommierten Versicherungen bietet Lösungen für kleine, mittlere und grosse Unternehmen an. Dank der langjährigen Erfahrung der Versicherer als Vorsorgeeinrichtung profitieren Sie vom grossen Fachwissen der Spezialisten. Weitere Leistungen und Vorteile der BVG-Versicherungsgesellschaften sind:

  • Speziallösungen für Unternehmen bereits ab einem Mitarbeitenden
  • Komplettlösungen für kleine bis mittlere Unternehmen mit attraktiven Rabatten
  • Komplettlösungen für Grossbetriebe
  • Zusatzversicherungen für das Kader
  • BVG-Lösungen - zugeschnitten auf Ihr Unternehmen
  • Spezialversicherungen für jede Branche
  • Interessante Branchenlösungen mit optimierten Produkten
  • Sicherheit durch erfahrene Partner

BVG für Selbständige

Wer einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, ist nicht verpflichtet, Beiträge an die berufliche Vorsorge zu entrichten. Es besteht entweder die Möglichkeit, in die 3. Säule einzuzahlen und Alterskapital anzusparen oder sich bei der Vorsorgeeinrichtung des Berufsverbands versichern zu lassen. Hat der Firmeninhaber sein Personal bei einer Pensionskasse versichert, kann er sich ebenfalls bei dieser Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Selbständigerwerbende ohne Angestellte sind von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Existiert auch keine Alternative bei einem Berufsverband, kann man sich neben der 3. Säule auch einer Vorsorgeeinrichtung des Bundes anschliessen.