Pensionskasse - Mehr Zinsgewinn erzielen für Ihre Angestellen

Die berufliche Vorsorge BVG (2. Säule) ergänzt im schweizerischen Vorsorgesystem die 1. Säule. Sie sichert den gewohnten Lebensstandard im Pensionsalter in Form von Renten, welche ausbezahlt werden.

Damit die Renten im Alter gewährleistet werden, sind Arbeitnehmer und -geber dazu verpflichtet, ab vollendetem 25. Altersjahr Beiträge in eine anerkannte Vorsorgeeinrichtung einzubezahlen. Die Vorsorgeeinrichtung wird vom Arbeitgeber gewählt. Bei einem Stellenwechsel werden die bereits einbezahlten Beiträge von der neuen Vorsorgeeinrichtung übernommen.


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Wichtige Informationen zur Pensionskasse

Der wichtigste Zweck der Pensionskasse ist das Auszahlen einer Rente im Pensionsalter, damit die Rentner mit den Beiträgen der AHV den gewohnten Lebensstandard weiterführen können. Aber nicht nur. Die berufliche Vorsorge bietet auch finanziellen Beistand bei Erwerbsunfähigkeit respektive Invalidität. Aber auch in einem Todesfall leistet die Pensionskasse Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen.

Erfahren Sie auf unsere Seite alle wichtigen Informationen rund um die Pensionskasse einfach erklärt.