Steuern - so können Sie sparen

Alle Jahre wieder ist es soweit – die Steuererklärung muss ausgefüllt werden. Doch jedes Jahr tun sich viele damit schwer. Lesen Sie hier, welche Steuerabzüge Sie geltend machen können und welche Beiträge steuerpflichtig sind.

Steuerpflichtige Beiträge

Einkommen

Wenn sie erwerbstätig sind und Einkommen erzielen, sind Sie dazu verpflichtet, dieses Einkommen zu versteuern. Zum Einkommen gehören auch Naturalleistungen, Gratifikation und die privat genutzte Geschäftsausstattung.

Vermögen

Vermögen und die daraus resultierenden Erträge sind steuerpflichtig.

Renten

Bezogene Renten gehören zum Einkommen und müssen versteuert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine IV-, SUVA- oder AHV-Rente handelt. Auch Rentenleistungen aus der Militärversicherung sind steuerpflichtig.

Kirchensteuer

Sind Sie Mitglied einer anerkannten Landeskirche in Ihrem Kanton, werden Ihnen Steuern von Ihrem Einkommen abgezogen.

Gewinne aus Glücksspielen

Lottogewinne, Erträge aus Wetten und Tombola fallen nach Schweizer Recht unter Glücksspiele und unterliegen dem Steuergesetz. Hingegen sind Gewinne aus Casinos für Privatpersonen von der Steuer befreit, da die Betreiber einen Teilbetrag an das Steueramt liefern.

Erträge aus Anlagen, Obligationen und Optionen

Erzielen Sie Erträge aus Aktien, Anlagefonds oder anderen Wertpapieren, zählt dies als Einkommen und unterliegt der Steuerpflicht. Verluste aus Wertpapieren haben für die Steuererklärung keine Bedeutung.

Eigenheim

Der kantonal geregelte Eigenmietwert zählt zu Ihrem steuerlichen Einkommen.

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Steuermindernde Beiträge

Berufsauslagen

Finanzielle Berufsaufwendungen wie Fahrspesen (Auto, öffentlicher Verkehr, Velo), auswärtige Verpflegung und Unterkunft können Sie vom Einkommen abziehen. Oft wird hier ein Pauschalbetrag eingesetzt.

Weiterbildungskosten

Die Abzüge der Weiterbildungskosten sind oft kantonal geregelt. Oft können Pauschalen bei der Steuererklärung abgezogen werden.

Leasingraten

Leasingraten zählen nicht zu Schuldzinsen und sind nicht abzugsfähig.

Pensionskasse

Freiwillige Nachzahlungen in die berufliche Vorsorge sind im vollen Umfang von den Steuern befreit.

Altersvorsorge

Beiträge, welche Sie in eine Säule 3a investiert haben, können bis zu einem Maximalbetrag von der Steuer abgezogen werden.

Alimente

Das Bezahlen von Alimenten wirkt sich in vollem Umfang steuermindernd aus. Wer hingegen Alimente empfängt, muss diese versteuern.

Versicherungsprämien und Krankheitskosten

Die Beträge der Prämien für Kranken-, Unfall-, Renten-, und Lebensversicherungen sind kantonal geregelt und können bis zu einem gewissen Höchstbetrag abgezogen werden.

Arztkosten

Erreichen Arzt- oder Zahnarztkosten innerhalb eines Jahres einen kantonal geregelten Prozentsatz des Nettoeinkommens, können Sie diese von den Steuern abziehen.

Eigenheim

Die Zinskosten der Hypothek können Sie vom Einkommen abziehen. Auch Ausgaben, welche dem Werterhalt des Eigenheims dienen, sind abzugsfähig.

Renovierungskosten

Kosten, welche zur werterhaltenden Renovierung oder zur langfristigen Energieeinsparung anfallen, wirken sich positiv auf die Steuern aus.

Spenden und Beiträge

Spenden an gemeinnützige Organisationen sind von den Steuern befreit. Dazu führen Bund und Kanton separate Beiträge, welche Sie vom Einkommen abziehen können.

Erbschaftssteuern

Je nach Kanton fällt für direkte Verwandte keine Erbschaftssteuer an.

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Ausfüllen der Steuer­erklä­rung – Vorbereitung ist die halbe Miete

Vorbereitung

Wie fast bei allen Tätigkeiten liegen der Erfolg und die Effizienz in der Vorbereitung. So auch bei der jährlichen Steuererklärung.

Ordnen Sie bereits im Laufe des Jahres alle Dokumente, welche für die Steuererklärung relevant sind und bewahren Sie diese auf. Sortieren Sie alle Belege der Einnahmen und Ausgaben, bevor Sie die Steuererklärung ausfüllen. Prüfen Sie vor dem Ausfüllen ebenfalls, dass alle Dokumente vorhanden sind.

Ausfüllen der Steuererklärung

Beim Ausfüllen der Steuererklärung hilft Ihnen in erster Linie die Wegleitung. Dort ist ersichtlich, welche Formulare Sie benötigen und in welcher bevorzugten Reihenfolge Sie diese ausfüllen. Hilfreich kann auch Ihre persönliche Steuererklärung vom Vorjahr sein.

In allen Kantonen können Sie Ihre Steuererklärung mittlerweile auch elektronisch ausfüllen, was Ihnen die Arbeit zusätzlich erleichtert.

Füllen Sie die Steuererklärung vollständig und wahrheitsgetreu aus und legen Sie überall dort, wo es verlangt wird, Bescheinigungen und sonstige Dokumente bei.

Einreichen der Steuererklärung

Ersparen Sie sich viel Ärger und geben Sie die Steuererklärung termingerecht ab. So entgeht Ihnen eine Mahnung und eine Ordnungsbusse. Überprüfen Sie die Steuererklärung vor dem Einreichen nochmals auf ihre Vollständigkeit.

Kontrolle der Veranlagung

Nach Abgabe Ihrer Steuererklärung überprüft das zuständige Steueramt Ihre Daten. Anhand dieser Prüfung erhalten Sie eine Veranlagung. Diese können Sie anhand Ihrer Kopie überprüfen.

Weichen Ihre Angaben von jenen der Anlageverfügung ab, setzen Sie sich mit Ihrem Steueramt in Verbindung und klären Sie die Unstimmigkeiten. Lassen sich die Unstimmigkeiten nicht klären, haben Sie ein Einspracherecht.

Ihre Einsprache müssen Sie beim Steueramt einreichen, wo diese auch geprüft wird. Sie erhalten mittels Einsprachbescheid das Ergebnis der Prüfung. Vermeiden Sie Auseinandersetzungen aufgrund von fehlerhaft ausgefüllten Steuererklärungen, indem Sie einen Experten beiziehen.