Geschäftsversicherung – ein Überblick

Wer als Unternehmer tätig ist, trägt eine grosse Verantwortung für seine Mitarbeitenden sowie die angebotenen Dienstleistungen und Produkte. In der Geschäftswelt lauern viele Gefahren und Risiken und die daraus entstehenden Schäden können mit der richtigen Versicherung minimiert werden.

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Geschäftsversicherungen. So sehen Sie auf einen Blick, welche Leistungen die verschiedenen Geschäftsversicherungen abdecken.

Betriebshaftpflicht

Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Doch diese Fehler können für Ihr Unternehmen gravierende finanzielle Folgen haben. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können Sie Ihr Unternehmen gegen solche Risiken schützen.

Versicherte Risiken

Anlagerisiken:
Sie deckt Schäden ab, welche aus der Haftpflicht als Eigentümer oder Mieter bei Geschäftsimmobilien entstehen. Beispiel: Löst sich auf Ihrem Firmengelände ein Ziegel und fällt vom Dach auf ein parkiertes Auto, wird dieser Schaden übernommen.

Betriebsrisiken:
Hier handelt es sich um Risiken respektive Schäden, welche aus betrieblichen Abläufen entstehen. Beispiel: Sie betreiben ein Elektrofachgeschäft und Ihr Mitarbeiter beschädigt beim Auswechseln einer Waschmaschine beim Kunden die Kücheneinrichtung, welche anschliessend ersetzt werden muss.

Produktrisiken:
Wenn Sie Produkte kreieren oder herstellen, können diese fehlerhaft sein. Damit Sie gegen Folgeschäden versichert sind, bietet Ihnen eine Betriebshaftpflichtversicherung den richtigen Schutz. Beispiel: Sie stellen Kaffeemaschinen her und ein fehlerhaftes Teil verursacht einen Kurzschluss, was später zu einem Wohnungsbrand führt.

Sonstige Risiken:
Je nach Branche ist es sinnvoll, spezielle Risiken zu versichern. Viele Versicherer bieten hier günstige Zusatzprodukte an.

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Betriebsrechtsschutz

Grundlagen zur Betriebsrechtsschutz

Sie können schneller in einen Rechtsstreit verwickelt sein, als Sie vermuten. Und die daraus entstehenden Kosten können die Existenz Ihres Unternehmens ernsthaft gefährden. Mit einer Betriebsrechtsschutzversicherung wirken Sie diesem Risiko entgegen.

Deckungsumfang

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern
  • Mietvertragliche Streitigkeiten mit dem Vermieter
  • Strafverteidigung bei Verfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten
  • Geltendmachung von ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen für Sach- und Körperschäden inklusive der daraus unmittelbar resultierenden Vermögensschäden und verbundenen Strafverfahren
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten, welche sich auf die privatrechtlichen Bestimmungen des Nachbarrechts beziehen
  • Streitigkeiten mit Privat- oder Sozialversicherungen, die den Versicherten decken, inklusive
  • Pensions-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung
  • Kostenlose Rechtsauskunft, in der Regel bei der eigenen Rechtsabteilung der Versicherungsgesellschaft
  • Rechtsberatung durch den eigenen Rechtsdienst des Versicherers

Leistungen

  • Leistungen eines Rechtsdienstes
  • Geldleistungen, in der Regel bis maximal 250'000 Franken pro Schadensfall in der Schweiz für:
    • Kosten von Expertisen und Analysen
    • Gerichts-, Schiedsgericht- und Mediationskosten
    • Parteienentschädigung
    • Anwaltshonorare
    • Strafkautionen: Diese werden nur vorschussweise geliehen, um eine Untersuchungshaft zu vermeiden.
  • Für Schadensfälle ausserhalb der Schweiz beträgt die Deckungssumme normalerweise 50'000 Franken pro Ereignis

Kollektiv-Krankenpflegeversicherung

Grundlagen zur Kollektiv-Krankenpflegeversicherung

Durch den Abschuss einer Kollektiv-Krankenpflegeversicherung schützen Sie Ihre Mitarbeiter, deren Familien und sich selber vor finanziellen Schäden bei Unfall und Erwerbsunfähigkeit. Dank einer Kollektiv-Versicherung, die aus einer Gemeinschaft von Versicherten besteht, profitieren Sie von Rabatten und somit von attraktiven Prämien.

Leistungen

  • Schutz der Mitarbeiter bei vorübergehender und dauernder Erwerbstätigkeit
  • Lohnfortzahlung von mindestens 80 Prozent während maximal zwei Jahren
  • Ergänzung der Mutterschaftsleistungen
  • Individuelle Versicherungslösungen
  • Auch für Selbständigerwerbende möglich
  • Modularer Aufbau bei Versicherer möglich

Vorteile

  • Optimaler Versicherungsschutz für Mitarbeiter und Familien
  • Rabatte
  • Tiefe Jahresprämien
  • Kann individuell angepasst werden

BVG-Firmenkollektiv

BVG-Firmenkollektive ermöglichen es, kleinen, mittleren und grossen Unternehmen, Beiträge für ihre Angestellten in die berufliche Vorsorge einzubezahlen. Das Angebot für Firmen ist sehr gross, da als Vorsorgeeinrichtung Versicherungen, Banken, Stiftungen, Genossenschaften oder Berufsverbände gewählt werden können.

Bei der Wahl des Anbieters spielen viele Faktoren eine Rolle und es muss genau abgeklärt werden, welches die optimale Vorsorgeeinrichtung für Ihr Unternehmen ist.

Doch ein BVG-Firmenkollektiv bietet viele Vorteile. Hier finden Sie einen Überblick:

  • Speziallösungen für Unternehmen bereits ab einem Mitarbeitenden
  • Komplettlösungen für kleine bis mittlere Unternehmen mit attraktiven Rabatten
  • Komplettlösungen für Grossbetriebe
  • Zusatzversicherungen für das Kader
  • BVG-Lösungen - zugeschnitten auf Ihr Unternehmen
  • Spezialversicherungen für jede Branche
  • Interessante Branchenlösungen mit optimierten Produkten
  • Sicherheit durch erfahrene Partner

Pensionskasse

Grundlagen zur Pensionskasse

Die berufliche Vorsorge ist die 2. Säule des Schweizerischen Drei-Säulen-Prinzips. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen in der Regel gleich grosse Beiträge in eine Vorsorgeeinrichtung ein, um, ergänzend zur AHV, im Alter den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Versicherte Personen

  • AHV-pflichtige ab vollendetem 17. Lebensjahr (Beiträge für Tod und Invalidität)
  • AHV-pflichtige ab vollendetem 24. Lebensjahr (Beiträge Tod, Invalidität, Alterssparen)

Leistungen

  • Rentenzahlung bei Pensionierung
  • Rentenzahlung bei Erwerbsunfähigkeit
  • Rentenzahlung bei Tod an die Hinterlassenen

Eintrittsschwelle:

  • 22‘050 Franken (2023)

Beiträge

  • Hälfte Arbeitnehmer
  • Hälfte Arbeitgeber

Beendigung der Beitragspflicht

  • Bei Erlangen des Rentenalters
  • Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
  • Bei dauernder Unterschreitung der Eintrittschwelle
  • Bei Invalidität
  • Bei Tod