Gästeversicherung

Ihre Freunde oder Verwandten kommen aus dem Ausland in die Schweiz, um Sie zu besuchen?
Mit einer Gästeversicherung sorgen Sie für einen unbeschwerten Aufenthalt. Sollten Ihre Gäste
krank werden oder einen Unfall erleiden, können sie auf verlässliche medizinische Hilfe zählen.

Für welchen Zweck eine Gästeversicherung abschliessen?

Wie es der Name schon verrät, schützt eine Gästeversicherung Ihre Gäste aus dem Ausland bei unerwarteten Ereignissen wie Krankheit oder Unfall. Sie haben die Möglichkeit, bei einer Versicherungsgesellschaft eine Gästeversicherung für Ihren Besuch aus dem Ausland abzuschliessen.
Diese ist nur für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen. In Regel beträgt die Dauer sechs Monate, kann aber je nach Vertrag variieren. Daher eignet sich eine Gästeversicherung für Ihre Bekannten, Freunde oder Verwandten, die sich vorübergehend in der Schweiz aufhalten und nicht für Langzeitaufenthalter. Eine Gästeversicherung können Sie in der Regel ohne Gesundheitsprüfung abschliessen. Beachten Sie, dass die Gästeversicherung spätestens am 5. Tag nach der Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden muss.

Leistungen der Gästeversicherung

Je nach Versicherer variiert das Leistungsangebot und kann mit entsprechenden Zusätzen erweitert werden. Doch die Grundleistungen sind praktisch bei allen Versicherungsgesellschaften dieselben. Bei einem Ereignisfall profitieren Ihre Gäste von folgenden Leistungen.

  • Spital-, Arzt- und Arzneikosten:
    Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die Versicherung die Spital-, Arzt- und Arzneikosten.
  • Transport- und Bergungskosten:
    Transport- und Bergungskosten sind in der Regel bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme eingeschlossen.
  • Versicherungsdauer:
    Die Versicherungsdauer schwankt von Anbieter zu Anbieter. In der Regel beträgt sie sechs Monate.
  • Gesundheitsprüfung:
    Bei fast allen Versicherern können Sie eine Gästeversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschliessen.
  • Versicherungssumme:
    Bei den meisten Anbietern beträgt die Versicherungssumme mindestens 10‘000 Franken und maximal 50‘000 Franken. Dieser Betrag kann aber mit entsprechender Zusatzversicherung individualisiert werden.
  • Versicherungsschutz:
    Für Angehörige und Freunde aus dem Ausland