Autoversicherung wechseln - Einige Informationen & Tipps

Mit einem eingelösten Fahrzeug sind Sie vom Gesetz her verpflichtet, eine obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung abzuschliessen. In der Regel haben Sie bei Ihrem Versicherer noch weitere Zusatzversicherungen wie eine Kasko- oder Parkschadenversicherung.

Vergleichen Sie Prämien Ihres Versicherers mit anderen, werden Sie feststellen, dass Sie bei einem Versicherungswechsel jährlich mehrere Hundert Franken einsparen können. Doch eine Versicherung können Sie nicht aus irgendeinem Grund wechseln. Wir zeigen Ihnen, wie Sie erfolgreich Ihre Versicherung wechseln und Prämien sparen.

Aus diesen Gründen können Sie Ihre Versicherung wechseln

  • Prämienerhöhung: Bei einer Prämienerhöhung oder der Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingen (AVB) haben Sie das Recht, Ihre Police nach den darin vereinbarten Fristen zu kündigen.

  • Vertragsablauf: Ihre Autoversicherung schliessen Sie auf eine bestimmte Dauer ab, die in Ihrer Versicherungspolice geregelt ist. Vor einer Vertragsverlängerung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung innerhalb der gültigen Fristen zu kündigen. Reagieren Sie nicht, verlängert sich die Versicherung stillschweigend um ein Jahr.

  • Halterwechsel: Wechselt Ihr Auto den Halter, gehen Rechte und Pflichten auf den neuen Besitzer über. Dieser hat die Möglichkeit, die Versicherung innerhalb von 14 Tagen zu kündigen.

  • Fahrzeugwechsel: Bei jedem Fahrzeugwechsel haben Sie das Recht, zu einer anderen Versicherung zu wechseln.

  • Schadenfall: Beim Eintritt eines Schadensereignisses haben beide Parteien die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen. Beachten Sie dazu die geltenden Kündigungsfristen, welche in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) geregelt sind.

Beachten Sie Folgendes bei der Kündigung

  • Eingeschriebenen Brief mit allen relevanten Daten an Ihre Versicherungsgesellschaft senden.
  • Die Kündigung muss die Police-Nr., Kündigungsdatum, Ort, Datum und Unterschrift des Versicherten beinhalten.
  • Kündigung muss pünktlich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft eintreffen. Der Poststempel ist nicht rechtsverbindlich!
  • Beachten Sie die Kündigungsfristen. Diese sind in Ihrer Police geregelt.