Die Unfallversicherung – damit Sie wieder auf die Beine kommen

Die Folgen von Unfällen können schwerwiegend sein und Betroffene können unter Umständen das ganze Leben daran leiden. Umso wichtiger ist es, richtig versichert zu sein. Eine Unfallversicherung verhindert zwar keine Unfälle, schützt Sie aber vor den finanziellen Risiken. Erfahren Sie auf unserer Seite, ob Sie automatisch durch Ihren Arbeitgeber versichert sind und wie weit die Leistungen gedeckt sind.

Hier erhalten Sie aber nicht nur grundlegende Informationen zur Unfallversicherung. Wir zeigen Ihnen auch, mit welchen Tipps Sie bei der Versicherung Prämien sparen können – und dies schon mit wenig Aufwand.

Wer unterliegt der obligatorischen Unfallversicherung UVG?

Alle Arbeitnehmer, die in der Schweiz beschäftigt sind, unterliegen automatisch der obligatorischen Unfallversicherung UVG. Dabei sind Sie als Arbeitnehmer gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Als Arbeitnehmer gelten Personen, die eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Weiter sind folgende Personengruppen obligatorisch unfallversichert:

  • Heimarbeiter
  • Hausangestellte
  • Lehrlinge
  • Schnupperlehrlinge
  • Praktikantinnen und Praktikanten
  • Personen, die zur beruflichen Abklärung bei einem Arbeitgeber angestellt sind
  • Personen, die in Lehr- oder Invalidenwerkstäten tägig sind
  • Arbeitnehmer in der Landwirtschaft
  • Mitglieder von Verwaltungsräten, welche im Betrieb tätig sind
  • AHV-Bezüger, die als Angestellte weiterarbeiten, obwohl sie keine AHV-Beiträge entrichten

Wer ist nicht obligatorisch unfallversichert?

Gewisse Personengruppen sind nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Dies sind folgende:

  • Selbstständig Erwerbende
  • Mitarbeitende Familienmitglieder, welchen keinen Barlohn beziehen und keine AHV-Beiträge entrichten
  • Selbstständig erwerbende Reisevertreter und Akkordanten
  • Nicht Arbeitnehmer wie Hausfrauen, Studenten, Schüler, Pensionierte

Selbstständig Erwerbende, die in der Schweiz leben, und ihre nicht obligatorisch versicherten mitarbeitenden Familienmitglieder haben die Möglichkeit, sich bei einer anerkannten Versicherung freiwillig gegen Unfall zu versichern.

Wo ist man versichert?

Je nach Branche müssen Arbeitnehmer ihre Mitarbeiter bei der SUVA oder bei einem Privatversicherer versichern lassen. Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) legt fest, welche Betriebe und Verwaltungen obligatorisch bei der SUVA versichert sind.

Welche Leistungen deckt die Unfallversicherung ab?

Versicherte Personen der obligatorischen Unfallversicherung haben Anspruch auf Leistungen bei:

  • Berufsunfällen
  • Nichtberufsunfällen
  • Berufskrankheiten

Zu beachten: Arbeitnehmer, welche wöchentlich nicht mindestens acht Stunden bei einem Arbeitgeber angestellt sind, sind jedoch nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Der Schutz vor Nichtbetriebsunfällen entfällt.

Wer übernimmt die Prämien?

Obligatorische Unfallversicherung: Die Prämien zum Schutz vor Berufsunfällen und Berufskrankheiten gehen zulasten des Arbeitgebers.

Obligatorische Nichtberufsunfallversicherung: Diese Prämien gehen zulasten des Arbeitnehmers. Jedoch sind abweichende Abreden zugunsten des Arbeitnehmers zulässig.

Was passiert bei einem Inhaberwechsel eines Betriebs

Wechselt bei einem Betrieb der Inhaber, ist der neue Besitzer dazu verpflichtet, bei der Übernahme innerhalb von 14 Tagen dies dem bisherigen Versicherer zu melden.