BVG-Firmenkollektive - die Komplettlösung für Ihre Firma

Seit 1985 ist jeder Arbeitgeber in der Schweiz verpflichtet, seine Mitarbeitenden bei einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule zu versichern. Dies soll gewährleisten, dass die Arbeitnehmenden und deren Familien angemessen versichert sind und im Alter den gewohnten Lebensstandard weiterführen können. Für Selbständigerwerbende ist die 2. Säule freiwillig, aber empfehlenswert. Eine Investition in die 3. Säule ist ebenfalls möglich.

Berufliche Vorsorgeinrichtungen werden meistens von Versicherungsgesellschaften, Banken, Verbänden, Stiftungen oder Gemeinschaftsstiftungen betrieben. Wer sich keiner solchen Institution anschliesst, kann eine eigene Einrichtung gründen. Diese muss aber strenge rechtliche Vorschriften einhalten und für kleinere bis mittlere Unternehmen lohnt sich dies kaum. Daher können sich KMUs bei vielen Anbietern kollektiv versichern lassen.


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Welche die passende BVG-Kollektivversicherung für Unternehmen ist, hängt von vielen Faktoren ab. Anhand Ihrer Angaben stellen unabhängige Versicherungsexperten für Sie das beste Angebot zusammen. Zögern Sie nicht und fordern Sie noch heute eine unverbindliche und kostenlose Offerte an.

Wichtige Infos zur BVG

Die berufliche Altersvorsorge ist ein komplexes System und erfordert viele Fachkenntnisse. Sie als Arbeitgeber sind aber dazu verpflichtet, Beiträge für Ihre Mitarbeitenden zu bezahlen. Daher kann es für Sie nur von Vorteil sein, wenn Sie grundlegende Informationen kennen und diese auch anwenden können.

Informieren Sie sich hier zum Thema BVG-Firmenkollektive. Wir erklären Ihnen auf einfache Weise die Funktionen der beruflichen Vorsorge.