Seit 1985 ist es in der Schweiz gesetzlich geregelt, dass jeder Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule versichern lassen muss. Dies gewährleistet, dass die Arbeitnehmer und deren Familien angemessen versichert sind und im Alter den gewohnten Lebensstandard weiterführen können. Für selbstständig Erwerbende ist die Versicherungspflicht der 2. Säule freiwillig, aber empfehlenswert. Alternativ wird auch in die Säule 3a investiert.
Berufliche Vorsorgeinrichtungen werden meistens von Versicherungsgesellschaften, Banken, Verbänden, Stiftungen oder Gemeinschaftsstiftungen betrieben. Wer sich keiner solchen Institution anschliesst, kann eine eigene Einrichtung gründen. Diese muss aber strenge rechtliche Vorschriften einhalten und für kleinere bis mittlere Unternehmen lohnt sich dies kaum. Daher können sich KMUs bei vielen Anbietern kollektiv versichern lassen.